Sicherheitstechnische Betreuung - DGUV Vorschrift 2
Die DGUV Vorschrift 2 beschreibt die individuelle betriebliche sicherheitstechnische Betreuung entsprechend den Gefährdung. Die Gesamtbetreuung besteht nunmehr aus zwei Teilen:
- Grundbetreuung
- Betriebsspezifische Betreuung
Grundbetreuung
Die jährliche Grundbetreuungszeit richtet sich zum einen nach der Anzahl der Mitarbeiter und zum anderen nach der zugeordneten Gruppe. Jeder Betrieb ist aufgrund seiner Betriebsart einer der drei Gruppen zugeordnet. (DGUV Vorschrift 2 - Anlage 2 )
Gruppe I 2,5 Std/Mitarbeiter/Jahr
Gruppe II 1,5 Std/Mitarbeiter/Jahr
Gruppe III 0,5 Std/Mitarbeiter/Jahr
Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung werden zwischen dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt. Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen.
Aufgabenfelder der Grundbetreuung sind in der DGUV Vorschrift 2 - Anhang 3 aufgelistet.
Betriebsspezifische Betreuung
Die zu berücksichtigenden Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien und Leistungen für die betriebsspezifischen Betreuung müssen anhand der betrieblichen Erfordernisse ermittelt werden. Weitere Aufgaben können sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.
Zur Ermittlung muss die Checkliste der DGUV Vorschrift 2 -Anhang 4 herangezogen werden. Hierbei werden folgende Kategorien abgefragt:
Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
Gefährdungsbeurteilung
Eine Forderung des
ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) und der
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Dokument im Arbeitsschutz und durch verschiedene gesetzliche Regelungen gefordert.
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen
- Gefährdungen ermitteln
- Gefährdungen beurteilen
- Schutzmaßnahmen festlegen
- Maßnahmen durchführen
- Wirksamkeit überprüfen
- Dokumentieren und Fortschreiben